Optimierung Pensionskasse

Einkäufe in die Pensionskasse

Ein Einkauf erfolgt in der Regel aus den zwei folgenden Gründen:

  1. Erhöhung der Rente bei Pensionierung (Rentenbezug)
  2. Kapitalbezug des Einkaufs bei Pensionierung (Pensionskasse als Anlagevehikel)

Steuerliche Vorteile eines Einkaufs – Allgemeine Erläuterungen

Der Einkaufsbetrag kann grundsätzlich vom steuerbaren Einkommen in Abzug gebracht werden. Das kann signifikante Steuerersparnisse zur Folge haben. Dabei ist zu beachten, dass ein allfälliger Vorbezug für Wohneigentum zuerst zurückgeführt werden muss, bevor ein Abzug geltend gemacht werden kann. Ausserdem muss der letzte Einkauf in die Pensionskasse bei einem späteren Kapitalbezug spätestens 3 Jahre vor der Pensionierung erfolgen. Diese Frist ist bei einem vollständigen Rentenbezug nicht zu beachten.

In der Regel sind gestaffelte Einkäufe einmalig grösseren Einkäufen vorzuziehen. Durch eine Staffelung der Einkäufe auf mehrere Jahre können zusätzlich Steueroptimierungen erzielt werden.

Beispiel: Verheiratetes Paar, steuerbares Einkommen CHF 150’000, Konfession: andere, kinderlos, Einkauf von total CHF 100’000 entweder einmalig oder gestaffelt über 5 Jahre.

Die nachstehende Tabelle zeigt die zusätzliche Steuerersparnis bei einem einmaligen Einkauf gegenüber einer Staffelung für sämtliche Gemeinde in der Schweiz. Einzelne Gemeinden können über das Suchfeld gefiltert werden (alle Angaben in CHF, auf Hundert gerundet).

Quelle: Taxware 2018

Lesebeispiel: Steuergemeinde: Spreitenbach (AG), mit einem einmaligen Einkauf von CHF 100’000 kann die Steuerbelastung um CHF 23’400 reduziert werden. Erfolgt der Einkauf gestaffelt mit CHF 20’000 über 5 Jahre, so beläuft sich die gesamte Steuerersparnis auf CHF 30’500. Durch die Staffelung kann demnach eine zusätzlich Ersparnis von rund CHF 7’100 erzielt werden.

Einkauf mit späterem Rentenbezug

Der Einkauf erfolgt mit dem Ziel bei der Pensionierung eine höhere Altersrente zu beziehen. Diese Rente ist massgeblich vom zu diesem Zeitpunkt gültigen Umwandlungssatz abhängig. Ob sich ein Einkauf mit einem späteren Rentenbezug lohnt, hängt von den Steuern, dem erwähnten Umwandlungssatz sowie der persönlichen Lebenserwartung ab. So lässt sich berechnen ab welchem Alter das eingekaufte Kapital mittels Rentenzahlung zurückbezahlt wurde. Dabei sind immer die zusätzlich anfallenden Steuern zu berücksichtigen. Zwar kann der Einkaufsbetrag vom Einkommen in Abzug gebracht werden, die Rente muss später aber wieder vollumfänglich als Einkommen versteuert werden.

Beispiel: verheiratet, Konfession: andere, keine Kinder, steuerbares Einkommen vor Pensionierung: CHF 150’000, Grenzsteuersatz nach Pensionierung: 25%, Umwandlungssatz zum Zeitpunkt der Pensionierung 5%, Einkauf von jährlich CHF 10’000 über 5 Jahre vor der Pensionierung (total CHF 50’000)

Die nachstehende Tabelle stellt dar wie lange eine zusäztliche Rente bezogen werden muss, damit das Kapital, inkl. Berücksichtigung der verschiedenen Steuereffekte, wieder zurückbezahlt wurde. Einzelne Gemeinden können über das Suchfeld gefiltert werden (alle Angaben in CHF, auf Hundert gerundet).

Quelle: Taxware 2018

Lesebeispiel: Gemeinde Zürich; erst sobald ca. 20 Jahre die Rente bezogen wurde ist ein Einkauf mit einem Rentenbezug lohnenswert. Wird die Rente weniger als 20 Jahre bezogen so ist ein solcher Einkauf, nach Steuern berechnet, weniger interessant.

Einkauf mit späterem Kapitalbezug

Eine weitere Optimierungsmöglichkeit stellt der Einkauf in die Pensionskasse mit einem späteren Kapitalbezug dar. Auch in diesem Fall kann der Einkaufsbetrag dem steuerbaren Einkommen in Abzug gebracht werden. Bei Auszahlung des einbezahlten Kapitals wird einmalig der Kapitalauszahlungssteuersatz fällig. Die Pensionskasse wird somit als “Sparstrumpf” genutzt.

Wichtig! Um den Einkauf steuerlich absetzen zu können muss dieser spätestens drei Jahre vor einem allfälligen Kapitalbezug erfolgen. Wird diese Frist nicht eingehalten so ist der einbezahlte Betrag steuerlich nicht abzugsfähig und unter Umständen kann dieser für einen Kapitalbezug gesperrt sein.

Auch ein Einkauf mit späterem Kapitalbezug sollte nach Möglichkeit auf verschiedene Steuerjahre verteilt werden.

Beispiel: Verheiratetes Paar, steuerbares Einkommen CHF 150’000, Konfession: andere, kinderlos, Einkauf von jährlich CHF 20’000 über 5 Jahre (bis 3 Jahre vor Pensionierung). Kapitalbezug ausschliesslich des Einkaufsbetrags mit Alter 65, kein weiterer Kapitalbezug.

Die nachstehende Tabelle zeigt die Rendite von Einkäufen, unter Berücksichtigung der anfallenden Steuern, für sämtliche Gemeinden der Schweiz (Einzelne Gemeinden über das Suchfeld filtern, alle Angaben in CHF, auf Hundert gerundet).

Quelle: Taxware 2018

Lesebeispiel: Gemeinde Spreitenbach (AG); bei einem Einkauf von jährlich CHF 20’000 über 5 Jahre und einem Grenzsteuersatz von 35% beläuft sich die gesamte Steuerersparnis auf rund CHF 34’700. Der Auszahlungsbetrag beträgt unter Berücksichtigung der bei Auszahlung fälligen Kapitalauszahlungssteuer ca. CHF 101’100. Damit beläuft sich die Rendite nach Steuern auf 7.41% pro Jahr.

Wo finde ich das aktuelle Einkaufspotenzial?

Das derzeit vorhandene Einkaufspotenzial kann dem Vorsorgeausweis entnommen werden. Dieser Betrag errechnet sich aus der Differenz zwischen dem aktuellen Guthaben und dem Guthaben das bestehen würde hätte der Vorsorgenehmer den heutigen Lohn seit Beginn der Einzahlungspflicht mit Alter 25.

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