Vorsorgegelder können aus den verschiedensten Gründen auf ein Freizügigkeitskonto übertragen werden (Arbeitslosigkeit, Selbständigkeit, Auswanderung etc.). Diese Gelder können entweder auf dem Konto verbleiben oder in BVG konforme Anlagen investiert werden.
Während die Zinsen auf Freizügigkeitskonten mit 0.5% bis 1.0% eher tief ausfallen, bestehen im Anlagebereich, ein entsprechend langer Anlagehorizont vorausgesetzt, deutlich bessere Renditechancen. Wie die nachstehende Grafik veranschaulicht beträgt bei einem Anlagebetrag von CHF 500’000 und einer Anlagedauer von 20 Jahren bei einer Renditedifferenz von 2% (Annahme: Zinsen 1%, Anlagerendite 3%) die Gesamtdifferenz rund CHF 300’000.
Vergleich Kapitalentwicklung bei 1% Zins resp. 3% Anlagerendite
Anlagemöglichkeiten von Freizügigkeitsgelder
In der Regel besteht bei einer Bank lediglich die Möglichkeit BVG-Anlagen aus der eigenen Produktwerkstatt zu kaufen. Bei Anbietern wie z.B. Liberty oder Pensfree besteht dagegen die Möglichkeit Produkte von verschiedenen Anbietern auszuwählen. Die Kosten sind hier in der Regel leicht höher als bei einer kostengünstigen Banklösung.
Spartipp: Eine Auszahlung von Freizügigkeitsguthaben kann in der Regel auf zwei Freizügigkeitskonten unterschiedlicher Anbieter erfolgen. So besteht beim Bezug der Vorsorgegelder die Möglichkeit, diese gestaffelt zu beziehen. Der Auftrag für den Transfer auf zwei Freizügigkeitskonten muss aber an die Pensionskasse vor Auszahlung gerichtet werden. Eine spätere Aufteilung ist nicht möglich.
Freizügigkeitsgelder innerhalb der Gesamtvermögensstrategie
Eine Anlage von Freizügigkeitsgeldern sollte immer in Abstimmung mit der Gesamtvermögensstrategie erfolgen. Zudem gilt es zu beachten, dass Kapitalgewinne in Freizügigkeitsgeldern bei der Auszahlung zum Kapitalauszahlungssteuersatz besteuert werden. Kapitalgewinne im freien Vermögen sind für Privatpersonen dagegen steuerfrei.
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